Veröffentlicht von marketing am 24. November 2020 Liebe Mitglieder, das Arbeitsgericht Stuttgart hat aktuell entschieden, dass eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung mit sofortiger Wirkung gerechtfertigt sein kann (ArbG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2020 – 11 Ca 2950/20 – juris). Grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig arbeitsvertragliche […]