Liebe Mitglieder,
das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben gemeinsam auf dem Portal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe veröffentlicht.
Die Novemberhilfe kann maximal für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns, längstens jedoch bis zum 30.November 2020 gewährt werden.
Die Antragsstellung wird voraussichtlich ab dem 25. November 2020 freigeschaltet. Wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist, kann die Antragsstellung ausschließlich durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen:
Zur Identität und Antragsberechtigung des Antragstellers sind im Antrag insbesondere die folgenden Angaben zu machen, die der Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer überprüfen muss:
Die gesamten Vollzugshinweise sehen Sie hier:
Zu den Vollzugshinweisen Novemberhilfe >>>
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Tim Hilbert