Liebe Mitglieder,
im Rahmen der gestrigen Telefonkonferenz haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis vorerst zum 20. Dezember 2020 beschlossen. Zwar konnte durch die seit drei Wochen geltenden Maßnahmen das exponentielle Wachstum gebremst werden, doch auch wenn sich die Zahlen auf hohem Niveau stabilisieren, kann keine Entwarnung gegeben werden. Das eigentliche Ziel einer deutlichen Reduktion der Neuinfektionen konnte bisher nicht erreicht werden.

Somit bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, nicht notwendige Kontakte zu vermeiden und möglichst zu hause zu bleiben. Die auf Grund des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 geschlossenen Betriebe und Einrichtungen – also auch Spielhallen – bleiben damit zunächst geschlossen. 

Der Groß- und Einzelhandel bleibt weiterhin geöffnet, jedoch wird die Maskenpflicht erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Zusätzlich wird die Personenzahl im Verhältnis zur Verkaufsfläche begrenzt.

Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohe Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar erforderlich sein werden. Vor Weihnachten soll hierzu eine weitere Überprüfung und Bewertung vorgenommen werden.

Beschluss der Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25.11.2020 >>>

Zur mittelfristigen Absicherung einer Reduzierung des Infektionsgeschehens werden ab dem 1. Dezember weitere Maßnahmen eingeführt. So u.a.:

  • Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel (Festlegung der Orte erfolgt durch örtlich zuständige Behörden).
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird).

Die Beschlüsse des gestrigen Tages müssen die Länder nun durch entsprechende Anpassungen ihrer Corona-Verordnungen umsetzen. Wie gewohnt werden wir Ihnen diese schnellstmöglich zukommen lassen.

Die finanzielle Unterstützung die sogenannte Novemberhilfe für die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen wird fortgeführt und auf Grundlage der Novemberhilfe in den Dezember verlängert.

Zudem wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbereichs hinnehmen müssen, bis Mitte 2021 verlängern.

Die aktuellen Vollzugshinweise der Novemberhilfe finden Sie nochmals hier:

Vollzugshinweise Novemberhilfe >>>

Sobald uns die für die Fortzahlung der Novemberhilfe auch im Dezember angepassten Vollzugshinweise vorliegen, reichen wir diese natürlich schnellstmöglich nach.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Hilbert