Liebe Mitglieder,

in dieser Woche hat sich mal wieder gezeigt, dass ein guter und vertrauensvoller Umgang und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den kommunalen Vertretern von Stadtverwaltungen und Stadt- und Gemeinderäten durchaus positive Ergebnisse erzielen kann.

Was war passiert?

Die im thüringischen Nordhausen ansässigen Aufstellunternehmen wurden per Brief benachrichtigt, dass die Spielapparatesteuersatzung der Stadt Nordhausen modifiziert werden sollte. Der Satzungsentwurf sah eine Anhebung der Steuer von 12 auf 14 Prozent der Bruttokasse vor. Was sich zunächst noch entspannt anhört, stellt vor dem Hintergrund, dass es vorher auch die Option der wahlweisen Abrechnung nach Stückzahlmaßstab gab, eine massive Vergnügungssteuererhöhung dar:

Die neue Satzung hätte eine Erhöhung des Status Quos um rund 400 Prozent bedeutet.

Um eine solch massive Erhöhung zu verhindern, nahmen die ortsansässigen Aufstellunternehmen untereinander Kontakt auf und sprachen die Vorgehensweise miteinander ab. Speziell FSH-Mitglied Friedrich Leinemann und unser stellvertretender Vorsitzender Tobias Schneegans konnten im persönlichen Austausch mit Vertretern der Verwaltung und des Stadtrates eine für beide Seiten akzeptable Lösung erarbeiten. So wurde ein Steuersatz von 10 Prozent der Bruttokasse und eine Deckelung von maximal 230,- Euro pro Geldspielgerät festgesetzt. Diesem Vorschlag folgte in der Abstimmung am Mittwoch, dem 25.11.2020 auch der gesamte Stadtrat.

Schlussendlich wurde der bislang tatsächlich zu zahlende Steuersatz zwar etwas mehr als verdoppelt, aber die unverhältnismäßige Erhöhung konnte erfolgreich relativiert werden.

An dieser Stelle sei allen beteiligten Automatenaufstellbetrieben sowie den Verantwortlichen der Stadt Nordhausen ein herzliches Dankeschön für die konstruktiven Gespräche auf Augenhöhe gesagt.

Sehr gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und unterstützen Sie gern im Hinblick auf anstehende Vergnügungssteuererhöhungen in Ihren Kommunen.

 

Beste Grüße

Ihr Vorstand