Liebe Mitglieder,

vielen Dank für die rege Teilnahme. Über 70 Teilnehmer*innen haben sich bei unserer digitalen Mitgliederversammlung gestern eingewählt und die Veranstaltung mit vielen Fragen belebt und bereichert. Als besonderes Extra haben unserer Fördermitglieder eine Goodie-Bag mit kleinen Geschenken für unsere Mitglieder zusammengestellt. Auch hierfür ein großes Dankeschön.

Die „Tagesordnung“ unserer Veranstaltung war dem digitalen Raum und auf die wesentlichen Themen angepasst. So lag der Fokus thematisch auf Corona und dem derzeitigen Lockdown, dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, den glücksspielrechtlichen Erlaubnissen ab 01.07.2021 sowie auf dem Online-Gaming, politisch und suchtpräventiv.

Zu Beginn der Online-Konferenz ließ es sich unser Vorsitzender natürlich nicht nehmen, einige Begrüßungsworte an die Mitglieder und Gäste zu richten. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Lockdown verwies Frank Waldeck auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe, die die Folgen des zweiten Lockdowns abfedert. Ob die Betriebe zum 01.12.2020 wieder öffnen dürfen, weiß derzeit niemand. Frank Waldeck rechnet jedoch nicht mit einer Öffnung vor dem Ende der Weihnachtsferien. Selbstverständlich kämpfen wir als Verband diesbezüglich um die Weiterführung der Novemberhilfe für Dezember.

Zum Thema Glücksspielstaatsvertrag 2021 betonte Frank Waldeck, dass der FSH im Dialog ist – sowohl landespolitisch als auch verbandspolitisch. Die Landes- und Fachverbände sowie die Deutsche Automatenwirtschaft ziehen hierbei an einem Strang.

Unsere juristischen Berater Tim Hilbert und Dr. Damir Böhm gaben einen kurzen Überblick zu den juristischen Fragen rund um den Corona-Lockdown. Hier verwiesen Sie nochmals auf die Antragsstellung der sogenannten Novemberhilfe, die durch die Steuerberatung erfolgen muss. Die Eilverfahren gegen den Lockdown waren deutschlandweit und branchenübergreifend erfolglos, so die Juristen.

Die Themen Glücksspielstaatsvertrag und glücksspielrechtliche Erlaubnisse wurden moderiert durch die Geschäftsstelle in Form von Fragen behandelt. Hierzu haben wir Ihnen ein Handout erarbeitet, welches Sie hier herunterladen können:

Zum juristischen Handout >>>

 

Als letztes stand das Thema „Online-Gaming, politisch und suchtpräventiv“ auf der Tagesordnung. Im Gespräch tauschten sich hierüber Frank Waldeck und Dr Tobias Hayer, Suchtforscher an der Universität Bremen, aus. Waldeck und Hayer waren sich einig, dass der Glücksspielstaatsvertrag und der Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien zur vorzeitigen Duldung von Online-Glückspiel ein Ungleichgewicht zwischen den Märkten online und terrestrisch schafft. Hayer betonte, dass die Legalisierung der Angebote quasi durch die Hintertür, eine Verhöhnung aller Glücksspielanbieter wäre, die sich in den letzten Jahren an geltendes deutsches Recht gehalten haben.

Wir danken allen Teilnehmer*innen für diese spannende und kurzweilige Sitzung. Trotz des Erfolgs freuen wir uns natürlich auch darauf, Sie alle im kommenden Jahr hoffentlich mal wieder live zu sehen.

Beste Grüße

Ihr Vorstand