Liebe Mitglieder,

im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin am gestrigen Tage weitere Lockerungen beschlossen. Hierbei einigten sie sich auf folgende drei Punkte:

1. Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können.

2. Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten.

3. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:

a. Museen, Ausstellungen und Galerien
b. Gedenkstätten, sowie
c. zoologische und botanische Gärten.

Sämtliche Lockerungen werden an die Erfüllung von Hygiene- und Schutzauflagen geknüpft:

 

Zum Beschluss der Konferenz >>>

 

Bereits am 6. Mai beraten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin über Konzepte zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungsangeboten sowie zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

In der darauffolgenden Konferenz soll dann über die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiteren Kultureinrichtungen beraten werden.  Es ist zu erwarten, dass in diesem Zusammenhang auch die Wiedereröffnung von Spielhallen thematisiert wird, da andernfalls erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsgebotes bestehen.

Selbstverständlich werden wir weiterhin bei der Politik für eine zeitnahe Wiedereröffnung der Spielhallen eintreten.

Sollten weitere Änderungen anstehen, werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

RA Tim Hilbert