Gutachten Prof. Dr. med. Bernhard C. Meyer (MHH)

Liebe Mitglieder, liebe Kollegen/innen,

wie Sie der allgemeinen Berichterstattung entnehmen können, ist die politische Diskussion über die Lockerung der von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 in vollem Gange.

Die von Bund und Ländern demonstrierte einheitliche Linie bei Verhängung des „Lockdowns“ wird Tag für Tag von einzelnen Ländern mehr verlassen. Am 06.05.2020 wollen nun Bund und Länder die bisher vollzogenen Lockerungsmaßnahmen im Hinblick auf den bisherigen Verlauf des Infektionsgeschehens bewerten und über weitere Lockerungsmaßnahmen entscheiden. Die Niedersächsische Staatskanzlei hat in diesem Zuge am gestrigen Tage einen in 5 Phasen gegliederten „Fahrplan“ vorgestellt, der alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens in den Blick nehmen und die gestufte Wiederzulassung unterschiedlicher Einrichtungen unter bestimmten Auflagen erlauben soll.

Als Ihr Verband arbeiten wir täglich rund um die Uhr daran, dass auch Spielhallen zeitnah wieder öffnen können. Wir treten für die feste Überzeugung ein, dass von Spielhallen keine besondere Gefahr für die Ausbreitung von COVID-19 ausgeht – und dafür, dass Spielhallen nicht anders behandelt werden dürfen, als Einzelhändler mit weitaus größeren Flächen und Kundenströmen oder personennahe Dienstleister, wie Friseure oder vergleichbare Einrichtungen. Die derzeit festzustellende Ungleichbehandlung muss beendet werden.

Um diese täglich an die Politik kommunizierte Forderung auch sachlich zu stützen, haben der Automatenverband Niedersachsen e.V., der Nordwestdeutsche Automatenverband e.V. und der Fachverband Spielhallen e.V. gemeinsam ein Gutachten bei Prof. Dr. med. Bernhard C. Meyer aus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingeholt. Prof. Dr. Meyer ist Leitender Oberarzt der Medizinischen Hochschule und zugleich der hygienebeauftragte Arzt in der Radiologie der MHH. In dieser Eigenschaft entwickelt er mit dem Institut für Krankenhaushygiene Hygienekonzepte für Operationssäle.

Kraft seiner Expertise hat Prof. Dr. Meyer eine Gefährdungsanalyse für die Ausbreitung von COVID-19 („SARS-COV-2“) vorgenommen und ein Hygienekonzept für Spielhallen entwickelt, das Sie hier herunterladen können:

Zum Hygienekonzept für Spielhallen >>>

 

Prof. Dr. Meyer gelangt nach eingehender Analyse der Risiken aus dem Betrieb von Spielhallen zu dem wissenschaftlich begründeten Ergebnis, von Spielhallen gehe keine besondere Gefahr für eine Ausbreitung von COVID-19 aus. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen (Tröpfchenschutzwände, Handhygiene, Oberflächendesinfektion) ließen sich in Spielhallen gut umsetzen. Überdies führten die begrenzte Besucherzahl aufgrund der beschränkten Geräteanzahl, die Flächenvorgabe von 12 qm pro Geldspielgerät sowie die geringe Mobilität der Spielgäste innerhalb einer Spielhalle dazu, dass besondere Ausbreitungsrisiken aus dem Betrieb von Spielhallen nicht resultierten.

Das Gutachten und unsere Forderung, auch den Betrieb von Spielhallen zeitnah wieder zu ermöglichen, war am heutigen Tag Gegenstand der Beratungen im Niedersächsischen Krisenstab.

Wir werden uns auch weiterhin jeden Tag mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die Entscheidung über die Wiederzulassung von Spielhallen nicht nach politischer Vorliebe für bestimmte Gewerbezweige, sondern auf Grundlage sachlicher Kriterien – orientiert an den Gefahren für die Ausbreitung des Virus – getroffen wird. In diesem Sinne hat sich am gestrigen Abend auch bereits Ministerpräsident Weil in einem Interview in den „Tagesthemen“ (ARD) geäußert. Ministerpräsident Weil vertrat dort auf Nachfrage die Auffassung, die Entscheidungen über weitere Lockerungsmaßnahmen müssten nicht anhand von Betriebskategorien, sondern streng orientiert an den Risiken aus dem Betrieb einzelner Einrichtungen für das gesamte Infektionsgeschehen getroffen werden.

Wenn die Landesregierung diesen Maßstab tatsächlich anlegt, muss auch Spielhallen zeitnah eine Wiedereröffnung gestattet werden.

Seien Sie versichert: Unsere verbandspolitische Arbeit im Zuge der Corona-Pandemie endet erst dann, wenn auch Sie Ihre Betriebe wieder öffnen können.

Wir bleiben „am Ball“ – bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Herzlichst

Ihr Frank Waldeck