Liebe Mitglieder,

der saarländische Ministerrat hat gestern (2. Mai 2020) eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland auf den Weg gebracht. Diese tritt am kommenden Montag (4. Mai 2020) in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 17. Mai.

Einige Dienstleister dürfen hiernach ab Montag (4. Mai) wieder ihre Läden öffnen:

Darunter auch Spielhallen, die ab morgen unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Durch Zugangskontrollen ist hierbei sicherzustellen, dass die Zahl von Kunden dergestalt begrenzt ist, dass pro 20 m² der dem Publikum zugänglichen Fläche nur eine Person Zutritt hat. Zudem ist die Abgabe von Speisen und Getränken verboten.

Darüber hinaus ist unter Auflagen auch der Besuch von Spielplätzen, Museen, Zoos, Tierparks sowie Autokinos möglich. Zudem wird die derzeit geltende 800 m²-Regel für den Einzelhandel ersetzt: Künftig entscheidet nicht mehr die Größe des Geschäfts, sondern pro 20 Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche wird ein Besucher/ Kunde zugelassen. Auch bestimmte kontaktlose Sportarten im Freien sind unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder möglich.

Weiterhin verboten ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes, mit Ausnahme der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. Des Weiteren sind Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen von der Schließung ausgenommen.

Verboten bleiben auch weiter Einrichtungen wie Kinos, Theater, Clubs, Fitnessstudios, Freizeitparks, Sauna- und Badeanstalten sowie touristische Einrichtungen.

Zur Rechtsverordnung Neufassung 02.05.2020 >>>

 

Wir werden Sie selbstverständlich wie gewohnt über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Herzlichst

Jasmine Rohde