Sehr geehrte Mitglieder,
als Spielhallenbetreiber in Deutschland schreibt Ihnen die aktuelle Gesetzgebung vor, der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen. Dazu gehört auch die Erstellung eines Sozialkonzeptes für jeden Ihrer Standorte (beziehungsweise jede Ihrer Konzessionen).
Ein Sozialkonzept ist ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Spieler- und Jugendschutz in gewerblichen Spielhallen. Der Spielhallenbetreiber muss darin darlegen, mit welchen Maßnahmen er der Entstehung von Spielsucht vorbeugt und die Gäste zu verantwortungsbewusstem Spielen anhält. Ziel des Sozialkonzeptes ist dabei, den Mitarbeitern in der Spielhalle konkrete Handlungsanweisungen beim Umgang mit problematischen oder pathologischen Spielern an die Hand zu geben. Praxistauglichkeit und Alltagsnähe sind zwei der wichtigsten Faktoren, die ein Sozialkonzept wert- und sinnvoll machen.
Ein qualitativ hochwertiges Sozialkonzept ist in jedem Fall für das Personal mit direktem Kundenkontakt konzipiert. Laut §6 des GlüÄndStv muss ein Sozialkonzept folgende inhaltliche Kriterien erfüllen:
Bei der Erstellung des Sozialkonzeptes für Ihre Standorte sollten Sie den Kontakt zu entsprechenden Experten aus diesem Fachbereich suchen. Hierbei ist Ihnen der Fachverband Spielhallen gern behilflich. Als Mitglied im Bundesverband Automatenunternehmer e.V. haben Sie die Möglichkeit, das Muster für ein betriebliches Sozialkonzept für gewerbliche Spielstätten von der AWI zu beziehen. Diese Möglichkeit ist die aktuell kostengünstigste. Dieses Muster dient ihnen als eine Art Leitfaden, mit dem Sie Schritt für Schritt ihr Sozialkonzept erstellen können. Wer die Erstellung des Sozialkonzeptes lieber komplett außer Haus geben möchte, der kann auch die Leistungen anderer Anbieter für individuell erstellte Sozialkonzepte in Anspruch nehmen. So zum Beispiel die Dienstleistung unseres Fördermitgliedes Merlato GmbH. Hier werden Ihnen einreichungsfähige Konzepte individuell erstellt und eine intensive Beratung angeboten. Natürlich gibt es neben diesen zwei Möglichkeiten und Anbietern auch noch weitere Dienstleister, deren Angebote Sie berücksichtigen können.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen verbindlichen Auftrag für Ihre Sozialkonzepte erteilen, sollten Sie das Angebot des jeweiligen Anbieters genau prüfen. Hier gibt es leider Anbieter, deren Sozialkonzepte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit nicht einreichungsfähig sind.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Thema Sozialkonzepte bitte telefonisch unter 01 71 – 5 55 85 01 oder per E-Mail an info@fachverband-spielhallen.de.
Mit besten Grüßen
Jasmine Rohde
Geschäftsführerin
Fachverband Spielhallen