Zum 30.06.2013 gelten diejenigen Spielhallenerlaubnisse als mit den Regeln des neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrages nicht vereinbar, die nach dem 28.10.2013 erteilt worden sind und die nunmehr bspw. an einem Standort mit Mehrfachkonzessionen betrieben werden. Dies gilt für alle Bundesländer…
Bitte loggen Sie sich ein, um sich alle Inhalte anzeigen zu lassen.