Liebe Mitglieder,
wie Bundeswirtschaftsminister Altmaier in einer Pressemeldung vom 28.01.2021 mitteilt, hat die Europäische Kommission am 28.01.2021 ihren befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht.
Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:
Der befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe).
Wie gewohnt halten wir Sie laufend informiert.
Herzlichst
Jasmine Rohde