Liebe Mitglieder,
in der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf verständigt, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern.
Die bisherigen Beschlüsse gelten damit fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten. Die geschlossenen Einrichtungen und Betriebe – und damit auch Spielhallen – bleiben weiterhin geschlossen.
Die Fallzahlen sind in den letzten Wochen zwar deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich aber neue Varianten des Coronavirus. Daher sei die Zeitspanne bis Mitte März existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, so Merkel.
Für die nächsten Wochen bzw. Monate haben Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgendes Vorgehen festgelegt:
In den nächsten Tagen werden die Bundesländer ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen. Die nächste Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder findet am 3. März 2021 statt.
Start der vereinfachten, aufgestockten Überbrückungshilfe III
Wirtschaftsminister Altmaier hat sich gestern in einem Brief an die Industrie- und Handelskammern, die Steuerberaterkammern sowie die Verbände gewendet. Seit gestern, 10.02.2021, kann die vereinfachte, verlängerte und aufgestockte Überbrückungshilfe III beantragt werden. Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnet haben, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung von monatlich bis zu 1,5 Mio. Euro erhalten. Abschlagszahlungen werden von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat ausbezahlt. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro sollen laut Altmaier bereits ab dem 15.02.2021 ausbezahlt werden. Die reguläre Auszahlung erfolgt dann durch die Länder ab März, so Altmaier in seinem Schreiben.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
Selbstverständlich werden wir Sie weiterhin laufend informieren und sind für Sie in der Geschäftsstelle erreichbar.
Herzlichst
Jasmine Rohde