Liebe Mitglieder,

das Saarland hat am Wochenende den ersten Schritt gemacht und die Öffnung der Spielhallen ab Montag, den 4. Mai, wieder gestattet. Gestern ist nun Baden-Württemberg nachgezogen: Hier liegt der offizielle Stufenplan der Landesregierung vor, welcher vorsieht, dass Spielhallen in Baden-Württemberg am 11.Mai wieder öffnen dürfen (jedoch ohne gastronomisches Angebot). Konkrete Auflagen zu den bestehenden Hygienemaßnahmen liegen derzeit noch nicht vor. Natürlich halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

Auch Thüringen hat gestern offiziell bekannt gegeben, dass Spielhallen in enger Abstimmung mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten ab dem 13. Mai uneingeschränkt (keine Begrenzung des gastronomischen Angebotes oder der Gästeanzahl) wieder öffnen dürfen.

Derzeit erreichen uns fast stündlich neue Gerüchte und Spekulationen über die Öffnungsdaten von Spielhallen in den Bundesländern. Uns ist es jedoch enorm wichtig, erst dann Daten zu kommunizieren, wenn uns offizielle Schreiben der Landesregierungen vorliegen. Selbstverständlich leiten wir diese Informationen schnellstmöglich an Sie weiter. Auch telefonisch stehen wir Ihnen in der Geschäftsstelle natürlich für Rückfragen zur Verfügung.

In Vorbereitung auf eine hoffentlich baldige flächendeckende Wiedereröffnung der Spielhallen, haben wir Ihnen einige Informationsmaterialien und Musterformale zum Thema Hygienemaßnahmen zusammengestellt, die sowohl Ihre Gäste als auch Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die neuen Hygienemaßnahmen und -regeln hinweisen.

Hierzu haben wir einen A4-Aushang (in fünf verschiedenen Sprachen) erstellt, auf dem Ihre Gäste auf die mutmaßlich geltenden Hygienemaßnahmen hingewiesen werden.

Die Aushänge können Sie hier herunterladen und ausdrucken:

Zum Aushang „Hygienemaßnahmen“ deutsch >>>

Zum Aushang „Hygienemaßnahmen“ türkisch >>>

Zum Aushang „Hygienemaßnahmen“ englisch >>>

Zum Aushang „Hygienemaßnahmen“ französisch >>>

Zum Aushang „Hygienemaßnahmen“ arabisch >>>

 

Die Beschränkung der Gästeanzahl wird voraussichtlich je Bundesland unterschiedlich sein, zudem wird es auch Länder – siehe Thüringen – ganz ohne Beschränkung geben. Für den Fall, dass es eine Beschränkung in Ihrem Bundesland geben wird oder gibt, haben wir für Sie vorsorglich ein entsprechendes Eingangsschild erstellt.

Zum Eingangsschild >>>

 

Zudem haben wir Ihnen ein Muster für eine Dienstanweisung erstellt, welches Sie für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nutzen können. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wie genau die Auflagen zur Öffnung von Spielhallen aussehen, sind einige Punkte als optional aufgeführt. Das Muster stellen wir Ihnen als Word-Dokument zur Verfügung, so dass Sie die Dienstanweisung individuell für Ihr Unternehmen anpassen und abändern können.

Zur Muster-Dienstanweisung >>>

 

Als letztes haben wir für Sie zwei Hygieneprotokolle erstellt: Zum einen zum Protokollieren der regelmäßigen Reinigung der Automaten, Stühle, Tischen und Flächen am Spielplatz nach jedem Spielgast. Zum anderen zum Protokollieren der Desinfektion von bestimmten Bereichen (Arbeitsflächen im Tresenbereich, Kaffeemaschine, Geldwechsler etc.) sowie der Auffüllung von Desinfektionsmittel etc.

Zum Hygieneprotokoll >>>

Zum Hygieneprotokoll Schichtwechsel >>>

 

Sollte Ihnen noch etwas fehlen, melden Sie sich gern telefonisch 030 120743280 oder per Mail an info@fachverband-spielhallen.de.

Selbstverständlich werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten und Sie, sobald konkrete Öffnungstermine oder weitere Informationen vorliegen, informieren.

Herzlichst

Jasmine Rohde