Liebe Mitglieder,

am Montag fand die Anhörung des Hauptausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen zur Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie zum Gesetzesentwurf zu dessen Umsetzung in Nordrhein-Westfalen statt. Zur Anhörung geladen waren über zwanzig Expert*innen, darunter auch der Fachverband Spielhallen e.V. (FSH), der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) sowie der Deutsche Automatenverband e.V. (DAV). Bereits im Vorfeld der mündlichen Anhörung hat der FSH gemeinsam mit der DAW und dem DAV eine schriftliche Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingereicht.

An der mündlichen Anhörung nahm für den FSH Manfred Stoffers (als Vertreter unseres Mitgliedsunternehmen Merkur Casino GmbH) teil – für die DAW sprach Georg Stecker (Sprecher des Vorstandes) und für den DAV Horst Hartmann (Mitglied des Vorstandes).

Im Vorfeld wurden die Inhalte der mündlichen Anhörung gemeinsam mit den Rednern und unserem Vorsitzenden Frank Waldeck sowie Vorstandsmitglied Marcus Seuffert besprochen.

Als Vorstand des FSH sind wir sehr froh, mit Manfred Stoffers einen so versierten Redner als Vertreter unseres Verbandes setzen zu können, der gleichzeitig einen der größten Arbeitgeber und Branchenteilnehmer in NRW repräsentiert.

Herr Stoffers referierte nicht nur sehr sachlich und versiert, sondern bezog ebenfalls alle Vorredner mit ein und ging auf offene Fragen und vorherige Aussagen sehr wertschätzend ein. Im Fokus seiner Redezeit stand die Flexibilisierung des Mindestabstandes. Hier warf er zunächst die Frage nach dem ursprünglichen Grund der Mindestabstände auf und verwies auf die veränderten Umstände u.a. durch die Einführung der spielformübergreifenden und bundesweiten Sperrdatei und durch die Einzelbespielung gemäß TR 5.2.

„Grund [für die Mindestabstände] ist der sogenannte Abkühlungseffekt. Beim Wechsel von einer Spielhalle zur anderen soll der Spieler erst eine bewusste und neue Entscheidung treffen. Jetzt haben wir aber ein neues Instrument und das ist die Zutrittskontrolle. Wenn es darum geht abzukühlen und einen neuen und bewussten Entschluss zu fassen, eine Spielhalle zu betreten, welches Instrument kann wirksamer sein, als die obligatorische Notwendigkeit, den Ausweis vorzuzeigen, ihn einlesen zu lassen und mit einer zentralen Sperrdatei abgleichen zu lassen. Dann haben wir schon einen Punkt erreicht, wo es einen Abkühlungseffekt gibt, der durch nichts anderes – auch nicht durch eine Wegstrecke – zu gestalten ist.“

Die Landesregierung selbst beschreibt in ihrer Gesetzesbegründung, das Prinzip, dass mehr Qualität geeignet sei, den Mindestabstand zu verkürzen. Auch Manfred Stoffers unterstrich sehr deutlich, dass die Flexibilisierung des Mindestabstandes eine Chance zur Verbesserung der Qualität möglichst vieler Spielgelegenheiten darstellt.

„Denn auch dem Bürger ist nicht zuzumuten, zu einer Spielhalle zu fahren, – gezielt dorthin zu fahren – um in den Genuss einer höheren Qualität zu kommen. Jeder, der spielen möchte, sollte die Chance haben, eine gesetzlich garantierte höchstmögliche Qualität zu bekommen. Deswegen sind wir für die Flexibilisierung, bei der auch unter den Berücksichtigungen des Einzelfalles, ein möglichst großer Spielraum für die Städte gegeben sein sollte.“

Wir danken Herrn Stoffers explizit für diese professionelle mündliche Stellungnahme, bei der er die Stimme unserer Mitgliedschaft hervorragend repräsentierte und durch konkrete, praxisnahe und vor allem greifbare Beispiele die Position der Spielhallenbetreiber deutlich machte und damit auch Außenstehenden einen Einblick in die Praxis ermöglichte.

Selbstverständlich stehen wir für Rückfragen gern zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr Vorstand