Liebe Mitglieder,

die ersten Bundesländer haben bereits, die am 28.10.2020 von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten abgestimmten Schließungen von Institutionen  und Freizeiteinrichtungen ab Montag den 02.11.2020, zu denen auch Spielhallen, Sportwettbüros und Gaststätten gehören, in ihren Corona-Verordnungen umgesetzt. Dies bedeutet, dass aufgrund der bestehenden oder erwarteten Änderungen der Corona-Verordnungen der Länder in der Nacht von Sonntag auf Montag um 00:00 Uhr die Betriebe geschlossen werden müssen.

Soweit in Ihrem Bundesland Ihre Spielhalle aufgrund des Feiertags „Allerheiligen“ geschlossen ist, beginnt die Schließung bereits ab der Nacht von Samstag auf Sonntag um 00:00 Uhr.

Wir empfehlen dringend, die Betriebe geschlossen zu halten. Verstöße sind bußgeldbewährt und es ist in dieser Situation mit drakonischen Bußgeldern als auch Gewinnabschöpfungen zu rechnen. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren können sich in den anstehenden Verfahren auf Erteilung neuer glücksspielrechtlicher Erlaubnisse negativ auswirken oder gar zum Widerruf der bestehenden Erlaubnisse wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit führen. Uns wurde bereits berichtet, dass in einigen Bundesländern eine flächendeckende Kontrolle der Einhaltung der Schließungen geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

RA Tim Hilbert