Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
derzeit erreichen uns viele Nachfragen zum Thema Zutrittskontrolle bzw. der Einführung des spielformübergreifenden, bundesweiten Sperrsystems zum 01.07.2021. Mit diesem Rundschreiben erläutern wir für Sie, wo Sie schon heute aktiv werden sollten oder auch besser abwarten können.
Die Zutrittskontrolle:
Wie Sie sicher wissen, sieht der Staatsvertrag ab dem 1. Juli 2021 den Anschluss an eine spielformübergreifende und bundesweite Sperrdatenbank und eine damit einhergehende Zutrittskontrolle vor. Dies gilt gleichermaßen für Gastronomie und Spielhallen. Genutzt werden wird hierfür das bestehende Sperrsystem OASIS, welches bereits für die Spielhallen in Hessen und Rheinland-Pfalz wie auch für die Sportwettanbieter und Spielbanken deutschlandweit verpflichtend ist.
Der Zeitpunkt der Einführung
Die Koordinierung innerhalb der Länder gestaltete sich sehr schwierig, weshalb die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien in ihrer Konferenz am 25.02.2021 beschlossen haben, dass die Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei nach §§ 8a bis 8d und 23 beim Land Hessen verbleibt. Ursprünglich sollte die Zuständigkeit bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Sachsen-Anhalt liegen. In der Konferenz wurde jetzt beschlossen, dass die Zuständigkeit nicht nur übergangsweise, – bis die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder 2023 installiert ist – sondern endgültig im Land Hessen verbleibt.
Eine Mitwirkung der Länder etwa zum Anschlussmanagement der verpflichtenden Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel (z.B. Spielhallenbetreiber*innen) erfolgt grundsätzlich nicht. Das Land Hessen und als ausführende Behörde das Regierungspräsidium Darmstadt ist für den Anschluss der zur Abfrage verpflichtenden Veranstalter und Vermittler an das Sperrsystem einschließlich der hierzu erforderlichen Rechtsakte (z.B. technischer Anschluss, Vertragsabschluss, Gebührenregelung, Rechtsstreitigkeiten etc.), für die Kommunikation mit den Verpflichtenden (Spielhallenbetreiber*innen), den Support, den technischen Betrieb, die Softwarepflege und das Entsperrverfahren nach § 8b beauftragt. Dies bedeutet für Sie als Automatenunternehmer*in (Verpflichtender), dass Sie zum Anschluss an das bundesweite, spielformübergreifende Sperrsystem direkt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt kommunizieren werden, ohne hierzu mit Ihren sonst zuständigen Ordnungsbehörden in Kontakt treten zu müssen. Derzeit haben Sie jedoch noch keine Möglichkeit Ihre Betriebe an das Sperrsystem anzuschließen. Sobald das Antragsverfahren startet, werden wir Sie natürlich umgehend informieren.
Da OASIS in Hessen bereits seit vielen Jahren einwandfrei funktioniert, ist mit einer recht zeitnahen Umsetzung zu rechnen, so dass es möglich ist, dass die bundesweite und spielformübergreifende Sperrdatei zum 01.07.2021 flächendeckend umgesetzt werden kann.
Das OASIS Sperrsystem
Grundsätzlich wird bei dem Sperrsystem OASIS zwischen zwei Varianten unterschieden:
Bei OASIS WEB handelt es sich um eine von OASIS bereitgestellte Webseite zur Zugangskontrolle. Dies hat sich in der Praxis nicht bewährt, die Bedienung ist zeitkritisch und aufwändig. Bestenfalls geeignet für einen Übergang oder einen Ausfall des OASIS WS.
OASIS WS ist eine Softwareschnittstelle, mit der Ihr Dienstleister mit der Plattform OASIS kommuniziert und den Abfragevorgang weitestgehend automatisiert. Jeder sich auf dem Markt befindliche Dienstleister ist derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt für den Betrieb von WS auch entsprechend zertifiziert. Wir gehen davon aus, dass dies dann auch in den anderen Bundesländern anerkannt wird.
Die Arten der Abfrage
Neben der händischen Abfrage mit OASIS WEB (manuelle Lösung) sind voll- und halbautomatische Systeme im Markt verfügbar. Für alle Produkte ist ein zuverlässiger Internetzugang zwingend erforderlich. Wir raten Ihnen – auch in den von Ihnen anzuschließenden Gastronomieunternehmen – einen Internetanschluss einzurichten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch ein handelsüblicher LTE-Router mit einem WLAN-Zugangspunkt ausreichend ist.
Bitte bedenken Sie bei der Installation eine Zeitschiene für unvorhersehbare Installationsprobleme und auch für eine Vorlaufzeit für die Gäste. Es ist ratsam, bereits einige Wochen vor dem Stichtag die Gäste im System zu registrieren.
Solche Systeme sind natürlich deutlich aufwändiger in der Installation und bedürfen einer größeren Vorlaufzeit. Sollten Sie sich für ein vollautomatisches System entscheiden, so raten wir Ihnen, bereits jetzt bei einem der Dienstleister ein entsprechendes Produkt zu ordern. Zu einer solchen Installation sind bauliche Veränderungen notwendig, auch könnte es aufgrund der großen Nachfrage zu Lieferengpässen kommen.
Aufgrund der Erfahrungen in Hessen und Rheinland-Pfalz können wir berichten, dass bei vollautomatischen Systemen bis zu 70 Prozent der Gäste diese Vollautomatik auch nutzen, es also durchaus eine Erleichterung im Geschäftsbetrieb darstellt.
Preislich beginnen die vollautomatischen Systeme bei ca. 10.000 € und liegen damit natürlich deutlich über den halbautomatischen Systemen.
Gemeinsamkeiten
Wie bereits erläutert, sind alle Zutrittsprodukte der verschiedenen Anbieter entsprechend zertifiziert, alle am Markt befindlichen Produkte können bedenkenlos genutzt werden.
Nach unserer Kenntnis ist ebenfalls allen Anbietern gemein, dass die sogenannten ‚Surrogate‘, also die Chipkarten, die Schlüsselanhänger und auch die biometrischen Daten (Foto/Fingerabdruck) filialübergreifend genutzt werden können.
Fallstricke bei der Nutzung
Sie werden zukünftig jeden Spielgast vor Aufnahme des Spiels überprüfen müssen – auch wenn dieser bspw. nur kurzzeitig die Spielhalle verlassen hat. Bei einer Kontrolle vor Ort in der Spielhalle, besteht die Möglichkeit, dass die Ordnungsbeamten die Daten der Gäste erfassen und überprüfen, ob eine ordnungsgemäße und lückenlose Abfrage bei OASIS stattgefunden hat. Wurde jemand nicht überprüft, können die Bußgelder empfindlich sein und im Wiederholungsfall zum Entzug der Erlaubnis führen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie ohne Sperrabfrage in keinem Fall Gäste an Geräten spielen lassen dürfen. Sollte Ihr halbautomatisches oder vollautomatisches System ausfallen, müssten Sie die Abfrage über OASIS WEB durchführen. Sollten Sie im schlimmsten Fall Probleme mit der Internetverbindung haben und somit keine Abfragen durchführen können, dürfen Sie in dieser Zeit keine Spielgeräte betreiben.
An dieser Stelle sei positiv erwähnt, dass Fälle von Vandalismus und Manipulation in Hessen deutlich zurückgegangen sind, seit die Gäste in den Spielhallen erfasst werden müssen.
Praxistipp:
Gastronomie: Hier werden sicherlich halbautomatische Systeme eingesetzt werden. Einige Anbieter bieten auch mobile Geräte an (Tablet-Computer), so dass der Gast nicht zwangsläufig den Thekenbereich aufsuchen muss:
Spielhallen: In Hessen und Rheinland-Pfalz sind in Spielhallen diverse Systeme verschiedener Hersteller erfolgreich im Einsatz. Sowohl halb- als auch vollautomatische Systeme funktionieren im Alltag völlig problemlos und haben inzwischen auch bei den Gästen eine hohe Akzeptanz erreicht. Für die Installation vollautomatischer Produkte empfehlen wir, schon jetzt aktiv zu werden.
In Kürze werden wir Ihnen noch Angebote unserer Fördermitglieder zusenden, auch hier gibt es eine große Bandbreite von Produkten.
Sobald uns weitere Informationen zum Start oder dem Antragsverfahren vorliegen, werden wir Sie wie gewohnt informieren.
Viele Grüße
Ihr Frank Waldeck