Liebe Mitglieder,

trotz der anhaltenden Corona-Pandemie und des Lockdowns ist uns ein stetiger Austausch mit Ihnen sehr wichtig.  Da wir jedoch unsere traditionellen Stammtische nicht präsent veranstalten können, haben wir diese einfach in den digitalen Raum verlegt.

Den Start machte der FSH-Talk Süd am vergangenen Dienstag, 09.02.2021. Die Gastgeber Jean Pierre Berlejung (stv. Vorsitzender und Schatzmeister) und Michael Holderer (Vorstandsmitglied) begrüßten rund 20 Mitglieder zu der fast dreistündigen Unternehmerrunde. Im Bereich der juristischen Fragen bekamen sie wie gewohnt Unterstützung von unserem juristischen Berater Tim Hilbert.

Im Fokus der Runde standen natürlich die aktuellen Themen Coronahilfen, Wiedereröffnung der Spielhallen und der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die entsprechenden Anpassungen der Landesgesetze.

Die teilnehmenden Unternehmer bestätigten, dass die Abschlagszahlungen der November- und Dezemberhilfen zwischenzeitlich ausbezahlt wurden, die regulären Auszahlungen sind bisher jedoch nur teilweise in den Unternehmen angekommen. Bei der Inanspruchnahme von Krediten zur Überbrückung wies FSH-Mitglied Peter Ickenroth daraufhin, dass Kredite und gezahlte Hilfen kumuliert werden.

Die Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.2021 beantragbar.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III >>>

Wann die Spielhallen wieder öffnen können, ist leider bis heute unklar. Derzeit erarbeiten der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chef der Staats- und Senatskanzleien eine Öffnungsstrategie für Freizeit, Kultur und Gastronomie. Sollten die Spielhallen in dieser Strategie zu weit hinten stehen, wurde auch die Möglichkeit des Klageweges diskutiert.

Der 01.07.2021 bereitet den Unternehmern natürlich Sorge und Ungewissheit. Ob die Bundesländer die Öffnungsoption des § 29 Abs. 4 anwenden, ist noch offen. In Baden-Württemberg läuft jedoch eine Vielzahl der Härtefälle zum 30.06.2021 aus. Ohne eine Änderung des Landesgesetzes sind bis zu 80 Prozent der Spielhallenkonzessionen in Baden-Württemberg gefährdet. In Hessen wurden aufgrund der Ausnahme- und Härtefallregelungen hingegen viele Erlaubnisse über den 30.06.2021 hinaus erteilt. Tim Hilbert betonte nochmals, dass ein Weiterbetrieb nach dem Auslaufen der Genehmigung verboten sei.

Im Zusammenhang mit der Anwendung von § 29 Abs. 4 interessierte die Unternehmer auch das Thema Zertifizierung, wobei Frank Waldeck diesbezüglich darauf hinwies, dass es eben nur bei Anwendung von § 29 Abs. 4 eine gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung gibt und dass die näheren Bestimmungen hierzu noch nicht feststehen sowie landesspezifisch unterschiedlich sein können.

Im Hinblick auf den 01.07.2021 wurde auch die kommende spielformübergreifende, bundesweite Sperrdatei besprochen. Hier konnten vor allem die Betreiber aus Hessen und Rheinland-Pfalz Sorgen nehmen, da sie ja bereits über Erfahrungen mit dem Sperrsystem OASIS und den verschiedenen Systemen (manuelle, halbautomatische und automische Systeme) verfügen.

Wir möchten uns bei allen Mitgliedern für diesen austauschreichen Stammtisch bedanken und freuen uns schon auf den nächsten Talk am 24. Februar 2021 mit Benjamin Roick.

Sie sind noch nicht angemeldet: Dann holen Sie dies direkt nach. Einfach per E-Mail an info@fachverband-spielhallen.de. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann 24 Stunden vorher von uns per E-Mail.

Herzlichst

Jasmine Rohde