Liebe Mitglieder,

wie bereits erwartet, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Dienstag, den 5. Januar 2021, beschlossen, die bisher bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Hierfür müssen die Länder ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.

Die seit November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben also bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Die Maßnahmen betreffen damit auch weiterhin die Spielhallen.

Zum Beschluss vom 05.01.2021 >>>

Die nun erneut verlängerten Schließungsanordnungen treffen die Unternehmen hart, Um die Betroffenen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Palette der zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen ausgeweitet. Schon bisher gibt es die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“). Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder startet voraussichtlich am 10. Januar 2021. Die Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2021, die Anträge auf Dezemberhilfe bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

Neu hinzu kommt nun die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen vorsieht. Der Förderzeitraum ist Januar bis Juni 2021.

Zur Übersicht Coronahilfen vom 05.01.2021 >>>

Am 25. Januar 2021 wird die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über das weitere Vorgehen ab dem 1. Februar 2021 beraten. Ob das Ende des Lockdowns möglich sein wird, wird alleinig von den Inzidenzzahlen abhängen.

Selbstverständlich werden wir Sie wie gewohnt über alle Änderungen und Neuerungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Hilbert