Liebe Mitglieder,

am Mittwoch, den 28.10.2020 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer erneut weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Daraufhin waren die Bundesländer angehalten, nach den getroffenen Leitlinien entsprechende Verordnungen in Ihren Bundesländern zu erlassen.

Die Verordnung der einzelnen Bundesländer haben wir hier für Sie zusammen getragen:

Corona-Verordnung Baden-Württemberg >>>

Corona-Verordnung Bayern >>>

Corona-Verordnung Berlin >>> 

Corona-Verordnung Brandenburg >>>

Corona-Verordnung Bremen >>>

Corona-Verordnung Hamburg >>>

Corona-Verordnung Hessen >>>

Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern >>>

Corona-Verordnung Niedersachsen >>>

Corona-Verordnung Nordrhein-Westfalen >>>

Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz >>>

Corona-Verordnung Saarland >>>

Corona-Verordnung Sachsen >>>

Corona-Verordnung Sachsen-Anhalt >>>

Corona-Verordnung Schleswig-Holstein >>>

Corona-Verordnung Thüringen >>>

 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Die Bundesregierung unterstützt die von den temporären Schließungen im November erfassten Unternehmen, Betriebe, selbständigen Vereine und Einrichtungen. Den von temporären Schließungen erfassten Unternehmen wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nähere Details dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfe liegen derzeit noch nicht vor. Die Bundesregierung arbeitet daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen.

Selbstverständlich halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.

 

Herzlichst
Jasmine Rohde