Liebe Mitglieder,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat gestern Ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) überarbeitet. Die Schließungsfrist für Einrichtungen (§4) wie kulturelle Einrichtungen, Kinos, Schwimmbäder, Bars, Verkaufsstellen des Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen wurde auf den 19.04.2020 verkürzt.

Die Verordnung ist heute in Kraft getreten.

Damit gilt jetzt folgender Zeitraum für die Schließung von Spielhallen in Baden-Württemberg:

18.03.2020-19.04.2020

Die neue Verordnung finden Sie hier:

Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg >>>

 

Mit freundlichen Grüßen

RA Tim Hilbert