Liebe Mitglieder,

im Zuge des zweiten Lockdown haben Bund und Länder beschlossen, die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige mit der sogenannten außerordentlichen Wirtschaftshilfe zu unterstützen. Die Betroffenen können eine Unterstützung erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst.

Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung hierzu weitere Informationen veröffentlicht, die sie übersichtlich dargestellt hier finden:

Zur Informationsseite der Bundesregierung >>>

 

Das Wichtigste für Sie im Überblick:

Wer ist antragsberechtigt?
Alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Wie hoch ist die außerordentliche Wirtschaftshilfe?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt.

Werden andere Leistungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe verrechnet?
Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Wie, wann und wo kann die Wirtschaftshilfe beantragt werden?
Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.

Achtung: Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

Sobald das Antragsverfahren freigeschaltet ist, werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich bereits vorzeitig an Ihre*n Steuerberater*in zu wenden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung.

Beste Grüße

Ihr Vorstand