Liebe Mitglieder,

unabhängig von dem weiterhin anhaltenden Lockdown sind in diesem Jahr in folgenden Ländern die Berichte zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sozialkonzept fällig:

Baden-Württemberg:

Dokumentationszeitraum: 01.01.20 – 31.12.20
Abgabefrist: 31.03.2021

Bayern:

Dokumentationszeitraum: Alle zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung

Ausnahme: Für Spielhallen, die unter die 5-jährige Übergangsfrist nach §29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV fallen (deren Erlaubnis nach §33i GewO vor dem 28.10.2011 erteilt worden ist), war der Stichtag der 01.06.2013.

Abgabefrist: 31.05.2021 (für Spielhallen, die unter die 5-jährige Übergangsfrist fallen)

Bremen:

Dokumentationszeitraum: 01.01.20 – 31.12.20
Abgabefrist: 31.03.2021

Hamburg:
Dokumentationszeitraum: 01.01.20 – 31.12.20
Abgabefrist: 31.03.2021

Saarland:

Dokumentationszeitraum: 01.01.19 – 31.12.2020 (2 Jahre)
Abgabefrist: 30.06.2021

Sachsen-Anhalt:
Dokumentationszeitraum: 01.01.20 – 31.12.20
Abgabefrist: 31.03.2021

In den Berichten müssen Sie alle von Ihnen getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes dokumentieren. Hierzu gehören u.a. auch die Schulungsbescheinigungen Ihrer Mitarbeiter, die Anzahl der ausgegebenen Informationsmaterialien zum Thema Spielerschutz sowie die Anzahl evtl. eingegangener Spielersperren.

Weitere Informationen zu dem Thema Dokumentationsberichte sowie eine ausführliche Übersicht aller Fristen zur Abgabe der Dokumentationsberichte finden Sie auf der Homepage unseres Fördermitglieds Merlato GmbH.

 

>> Zur Homepage: merlato.de

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen hierzu gern zur Verfügung.

Herzlichst
Jasmine Rohde