Liebe Mitglieder,

wie bereits erwartet, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gestern in ihrer vorgezogenen Videokonferenz beschlossen, die bisher bis zum 31. Januar 2021 befristeten Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 erneut zu verlängern.

Die seit November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben folglich bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. 

Begründet wird der Beschluss vor allem mit der Sorge um die Erkenntnisse über die Mutation des SARS-CoV2-Virus. Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sind sehr alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus. Zur Abwendung der Risiken durch die Mutation sowie zur Beschleunigung des Rückgangs der Infektionszahlen in Deutschland, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die vorzeitige Verlängerung sowie zu einigen Teilen Verschärfung des Lockdowns beschlossen.

Der Beschluss im Überblick:

  • Aufrechterhaltung aller bisherigen Maßnahmen zunächst befristet bis zum 14.02.2021
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollte möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden.
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (anstelle von Mund-Nasen-Bedeckungen / Alltagsmasken) in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften.
  • Reduktion des öffentlichen Personenverkehrs.
  • grundsätzlich anhaltende Schließung von Schulen und Kindertagesstätten.
  • besondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime.
  • Beschränkung von Gottesdiensten.
  • Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
  • Umsetzung zusätzlicher lokaler und regionaler Maßnahmen bei hohen örtlichen Inzidenzen.

Zum Beschluss vom 19.01.2021 >>>

Die Verlängerung der Maßnahmen bedeutet, dass Spielhallen auch weiterhin geschlossen zu halten sind. Bitte beachten Sie bei der Meldung der Kurzarbeit unbedingt, dass sich der gesetzliche Mindestlohn seit dem 01.01.2021 auf 9,50 EUR / Stunde beläuft (ab dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro). Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird bei Arbeitnehmer*innen, die nach Stunden bezahlt werden, die durchschnittliche Arbeitszeit zu Grunde gelegt. Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhöht sich damit das zu meldende Arbeitsentgelt. Dabei sind Zulagen oder sonstige Leistungen zum Monatslohn (z.B. Sonn- und Feiertags- oder Nachtzuschläge) einzubeziehen.

Die wichtigsten Fragen rund um das Kurzarbeitergeld finden Sie in den aktualisierten FAQ des BDA zum Kurzarbeitergeld. Hier gelten befristet bis zum 31.12.2021 einige Erleichterungen.

Zu den FAQ Kurzarbeitergeld >>>

Daneben wurde im Rahmen des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 eine Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Tätigkeit im „Homeoffice“ angekündigt. Zunächst befristet bis zum 15. März 2021 müssen Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Aufgrund der geschlossenen Spielhallen betrifft dies derzeit z.B. die Arbeitnehmer*innen in der Verwaltung der Automatenbranche. Diese Verpflichtung setzt aber voraus, dass die Tätigkeit vom „Homeoffice“ aus erbracht werden kann. Arbeiten Mitarbeiter*innen weiter im Büro gelten strengere Regeln. Werden Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt, müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen,  können Abstände und Belegungsvorschriften nicht eingehalten werden, müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Die heute im Kabinett gebilligte Verordnung soll am 27. Januar in Kraft treten.

Schließlich hat das Bundesministerium der Finanzen am gestrigen Tage eine Übersicht der geplanten Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen („Überbrückungshilfe III“) herausgegeben. Durch Anpassungen soll die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und für einen größeren Kreis an Unternehmen verfügbar werden. Außerdem werde die neue Starthilfe für Selbständige verbessert und die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels würden berücksichtigt. Ein Übersichtspapier finden Sie hier:

Zum Übersichtspapier Überbrückungshilfe III >>>

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Hilbert