Liebe Mitglieder,

wie versprochen, haben wir unsere Übersicht bzgl. der Wiedereröffnungen von Spielhallen in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. Die Aktualisierungen sind entsprechend gekennzeichnet.

Selbstverständlich werden wir die Übersicht weiter regelmäßig aktualisieren, sobald uns neue Information vorliegen.

Übersicht Wiedereröffnungen von Spielhallen:

Baden-Württemberg
Ab 11.05.2020
Auflagen:

  • kein gastronomisches Angebot bis zum 17.05.2020 (ab dem 18. Mai 2020 gelten für die Bewirtung und den Getränkeservice die für Gaststätten maßgeblichen Vorschriften)
  • Steuerung des Zutritts
  • Vermeidung von Warteschlangen
  • Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern
  • Personen (Gäste und Personal) müssen eine nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht (Trennvorrichtungen/ Plexiglas-Schutzwände etc.)
  • Die Arbeitgeber haben dem Personal für den gesamten Arbeitstag nichtmedizinische Alltagsmasken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
  • Durch Aushang außerhalb der Spielhalle (Aushang an der Tür/ im Fenster von außen einsehbar) sind die Gäste auf die geltenden Hygienemaßnahmen hinzuweisen.
  • Flächen und Gegenstände sind nach Verschmutzung sofort, ansonsten mindestens einmal täglich angemessen zu reinigen.
  • Das Personal ist umfassen zu informieren.

Bayern
Ab 11.05.2020
Auflagen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden
  • Betreiber hat ein Schutz-, Hygiene und ggf. Parkplatzkonzept auszuarbeiten und anzuwenden (dieses ist auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern offenzulegen oder den Gesundheitsbehörden anzuzeigen)
  • Abgabe von Speisen und Getränken verboten, voraussichtlich bis 25.05.20

Angaben laut Bayerischer Automaten-Verband e.V. Stand: 08.05.2020

Berlin
nicht bekannt/ nicht bestätigt

Brandenburg
nicht bekannt/ nicht bestätigt

Bremen
nicht bekannt/ nicht bestätigt

Hamburg
nicht bekannt/ nicht bestätigt

Hessen
Ab 15.05.2020
Auflagen:

  • Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Personal und Gäste
  • geeignete Hygienemaßnahmen umsetzen und überwachen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen (ausgenommen des selben Hausstandes) / alternativ geeignete Trennvorrichtung
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen
  • Max. 1 Person pro 5m² für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche

Mecklenburg-Vorpommern
Ab 15.06.2020
Auflagen:

  • noch nicht definiert

Niedersachsen
nicht bekannt/ nicht bestätigt

Nordrhein-Westfalen
Ab 11.05.2020
Auflagen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen)
  • Vorkehrungen zur Hygiene
  • Streuung des Zutritts
  • Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Personal und Gäste, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.

NEU Rheinland-Pfalz
Ab 27.05.2020
Auflagen:

  • Hygienekonzept
  • weitere Auflagen folgen

Saarland
Seit dem 04.05.2020
Auflagen:

  • Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Personal und Gäste
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen (ausgenommen des selben Hausstandes)
  • Kein gastronomisches Angebot
  • Max. 1 Person pro 20m² für den Publikumsverkehr zugänglicher Gesamtfläche (vier Personen unabhängig von der Größe)

NEU Sachsen
Ab dem 15.05.2020
Auflagen:

  • Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen
  • weitere Auflagen folgen vermutlich

Sachsen-Anhalt
nicht bekannt/ nicht bestätigt

Schleswig-Holstein
Ab 18.05.2020
Auflagen:

  • Erstellung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes, das drei Tage vor Inbetriebnahme vorzuliegen hat (dieses ist auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern offenzulegen oder den Gesundheitsbehörden anzuzeigen)
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen
  • weitere Auflagen folgen

Thüringen
Ab 13.05.2020 (in Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten)
Auflagen:

  • Erfüllung der infektions- und arbeitsschutzrechtlichen Regeln sowie der Hygienestandards
  • Landkreise und kreisfreie Städte treffen Entscheidung über festzulegende Grundsätze (bzgl. Abstand, Mund-Nasen-Schutz etc.)

Selbstverständlich halten wir sie – wie gewohnt – über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Herzlichst

Jasmine Rohde