Liebe Mitglieder,

Merlato GmbHwir freuen uns, Ihnen heute eine aktuelle Meldung unseres Fördermitglieds Merlato weiterzuleiten: Seit dem 01.09.2014 ist die Merlato GmbH offiziell durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen als Schulungsträger für die gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2d des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW erforderlichen Schulungsmaßnahmen zugelassen. Damit ist die Merlato GmbH eine der wenigen Schulungseinrichtungen, die bundesweit für die gesetzesgemäße Durchführung von Präventionsschulungen anerkannt ist.

Die Schulungen für NRW können ab sofort direkt bei der Merlato GmbH gebucht werden. Hierbei ist zu beachten, dass es in NRW zwei unterschiedliche Schulungsmodule gibt: Modul A für alle Servicemitarbeiter/innen sowie Modul B für alle Mitarbeiter/innen mit Leitungsfunktion (bei kleinen Spielhallen hier dann die Inhaber bzw. Betreiber). Bei Modul A liegt dabei der Fokus der Schulung auf der Vermittlung konkreter praxisrelevanter Inhalte zum Problemfeld Glücksspielsucht. Modul B hingegen konzentriert sich auf die Darstellung der rechtlichen Regelungen und Fragen der Implementierung von Sozialkonzepten im Unternehmen. Die zwei Schulungsmodule haben somit zwei verschiedene Zielgruppen und Schwerpunkte, die nicht untereinander gemischt werden.

Bei Fragen rund um die Schulungen erreichen Sie die Merlato GmbH telefonisch unter 0 28 23/ 9 28 23 14 oder per E-Mail (info@merlato.de). Buchen können Sie auch direkt über das Online-Portal shop.merlato.de.

Als Mitglied des Fachverbandes Spielhallen erhalten Sie noch bis zur Mitgliederversammlung am 04. Dezember in Berlin einen Nachlass von 15% auf Schulungsplätze in offenen Schulungen.

Sichern Sie sich noch heute Ihre Schulungsplätze und Schulungstermine für NRW.