Musteranträge für glücksspielrechtliche Erlaubnisse
Ausschlussfrist zur Beantragung neuer glücksspielrechtlicher Erlaubnisse nach § 41 LGlüG in Baden-Württemberg endet am 29.02.2016!
Wir erinnern nochmals alle Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg daran, dass in wenigen Tagen die Antragsfrist auf Erteilung einer neuen glücksspielrechtlichen Erlaubnis endet. Sollten Sie noch keinen Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt haben muss dies umgehend erfolgen.
Der Fachverband Spielhallen stellt all seinen Mitgliedern kostenlose Musteranträge für glücksspielrechtliche Erlaubnisse für alle Bundesländer zur Verfügung!
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Musteranträge für glücksspielrechtliche Erlaubnisse
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