Liebe Mitglieder des Fachverband Spielhallen, liebe Kollegen!

In den letzten Wochen ist viel passiert in unserer Branche. Sie werden mit Informationen allerlei Natur bombardiert, selbige mit oft zweifelhaftem Inhalt und dubioser Herkunft.

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie aufbereitet und möchten für Sie die relevanten Themen ein wenig beleuchten.

Die juristische Betreuung Ihres Unternehmens

Jüngst haben wir aus Mitgliederkreisen gleich mehrere Angebote verschiedener, in der Branche recht unbekannter Juristen erhalten, Ihre Betriebe in glücksspielrechtlichen Belangen wie z.B. der Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse oder der Beantragung eines Härtefalls rechtlich zu beraten bzw. zu betreuen.

In kostenpflichtigen Seminaren wird Ihnen das nötige Fachwissen vermittelt, am Ende dürfen Sie auch gleich entsprechende Aufträge erteilen.

Teilweise wird sich dort auf Gesetze bezogen, die es nicht einmal gibt, teilweise werden juristische Erfolge publiziert, die nicht verifizierbar sind.

Unser Rat: Seien Sie kritisch bei solch zweifelhaften Angeboten. Überprüfen Sie genau, was Ihnen dort angeboten wird. Und – nicht zuletzt – vergleichen Sie Preise.

Die Zertifizierung

Es wurden bis dato knapp unter 10% aller Spielhallen in Deutschland durch eine der beiden TÜV-Organisationen zertifiziert. Der überwiegende Anteil der zertifizierten Betriebe sind Filialketten. Fast die Hälfte der zertifizierten Betriebe liegt in Bayern.

Leider wurde nunmehr der Auftrag erteilt, die Zertifizierungsdaten nach Filialketten und sog. KMU (kleine und mittlere Unternehmen) aufzuschlüsseln. Da diese Daten allgemein zugänglich sein werden, ist damit zu rechnen, dass diese – wie bereits mehrfach in der Vergangenheit – missbräuchlich politisch genutzt werden.

Mit ein wenig Geschick lässt sich ableiten, dass die sog. KMUs weniger als Großstandorte oder Filialketten in der Lage sind, gesetzeskonform zu arbeiten.

Wir raten Ihnen dringend von jeder Art von Zertifizierung ab, solange nicht sichergestellt ist, dass Branchenvertreter keinesfalls sensible Daten Ihrer Betriebe erfassen und publizieren.

Es war immer Forderung des FSH, dass unternehmensbezogene Daten bei der statistischen Auswertung der Zertifizierungsdaten keine Rolle spielen dürfen. Leider werden bereits heute Durchfallquoten und Folgeaudits auf Betriebsgrößen abgebildet und veröffentlicht.

Unlängst wurde von einem Branchenvertreter publiziert, dass die Bevölkerung mit großer Mehrheit eine Zertifizierung von Spielhallen wünscht. Belegt wird dies mit einer Studie, welche auf einer fast schon frivol anmutenden suggestiven Fragestellung fußt.

Nachzulesen in einem sogenannten ‚Glücksspielbarometer’. Wir im FSH haben so ein Barometer nicht. Um aber bei diesen Metaphern zu bleiben: Wir haben eine politisch-juristische Wetterprognose.

Regenwahrscheinlichkeit: 99%

Unser Rat: Drohen Sie nicht den Wolken, stecken Sie lieber einen Schirm ein!

Fakt ist, dass quasi alle Bundesländer im Bereich der Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse und bei der Beurteilung von Härtefallanträgen keinerlei Wert auf Zertifizierungen legen.

Vertrauen

Ein jeder in der Branche versucht derzeit, der Politik sein eigenes Geschäftsmodell als das einzig wahre, ehrliche und gute zu verkaufen. Wissenschaftler werden eingekauft, Studien werden erarbeitet und wie durch Wunderhand passen die Ergebnisse immer in das Geschäftsmodell des Auftraggebers. Am Ende geht es immer nur um das eigene Überleben.

Überprüfen Sie genau, aus welcher Richtung eine Empfehlung kommt. Wer ist der wirtschaftliche Nutznießer? Profitieren Sie selbst? Falls nicht, Finger weg!

Die Misere unserer Branche ist zumindest zum Teil hausgemacht. Gigantomanie und Selbstherrlichkeit einer bis dahin wohlgelittenen Branche hat uns an den Rand der Gesellschaft gedrückt. Der Gesetzgeber ist eingeschritten und wird nunmehr einen schmerzhaften Beschnitt vornehmen.

Fakten

Es ist Fakt, das wir bereits einen gültigen Glücksspieländerungsstaatsvertrag haben. Es ist wohl sehr ambitioniert zu meinen, dieses Gesetz außer Kraft setzen zu können. Wahrscheinlich werden wir bei den Obergerichten einige Teilerfolge erzielen. Die kruden Abstandsregelungen, die Vernichtung des Eigentums und auch einige recht willkürliche Verwaltungsakte wie die Verlosung von Genehmigungen in Niedersachsen mögen wohl erfolgreich beklagt werden.

Bei nüchterner Betrachtung ist der Staatsvertrag – was unsere Branche betrifft – nur eine Abschrift der Spielverordnung. Eine Spielhalle hat 12 Geräte und muss dazu mindestens 12 qm pro Gerät an Fläche vorhalten. Gewürzt mit ein paar Ungereimtheiten wie den Abstandsregelungen, am Ende aber doch nur eine Umsetzung eines Bundesgesetzes.

Wenn wir auch mit vereinten Kräften um den Erhalt jedes einzelnen Standortes kämpfen, so sollte uns doch klar sein, dass wir nicht um das ‚ob’, sondern um das ‚wann’ streiten.
 Es ist wohl durchaus realistisch anzunehmen, noch einige Jahre mit gleicher oder fast gleicher Größe weiter betreiben zu können.

Am Ende ist das interessanteste Objekt unserer Branche die sog. Einfachkonzession. Ihre strategische Planung sollten Sie genau auf diese Objektgröße ausrichten, sowohl im Bestandserhalt aber auch in der Expansion.

Und lassen Sie sich nicht einreden, es gäbe ‚gute’ und ‚schlechte’ Spielhallen. Die Qualität eines Wirtschaftsunternehmens orientiert sich am Ertrag, nicht an der Schönheit. Wird Ihr Betrieb legal geführt, hat Gäste und erzeugt einen Ertrag, dann wird es wohl eine ‚gute’ Spielhalle sein. Wem sie nicht gefällt, der möge doch draußen bleiben…

Offerten

Vermutlich wurden auch Sie schon angesprochen, Ihre Standorte zu veräußern? Haben Sie Sorge, auch noch in der Zukunft Ihren Lebensunterhalt damit bestreiten zu können?

Ihr potentieller Käufer hat diese Sorgen merkwürdigerweise nicht.

 

Ihr Vorstand des Fachverband Spielhallen